Kommunalsteuererklärung Die Übermittlung der Steuererklärung in Papierform ist nur für jene Unternehmer zulässig, welchen die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzmutbar ist (kein Internetzugang oder Vorjahresumsatz unter 100.000,-- Euro). Ansonsten hat die Übermittlung der Steuererklärung elektronisch im Wege von Finanz Online zu erfolgen.